Grundsätzlich gilt:
Die Kosten für die Reittherapie werden privat bezahlt.
In Einzelfällen gibt es die Möglichkeit einer Kostenübernahme, z.B.
vom Jugendamt
Erziehungshilfe, wenn ein ärztliches Gutachten vorhanden ist und ein entsprechender Förderbedarf besteht.
der Pflegekasse
Diese kann nach §45b SGB XII in manchen Fällen die Kosten abrechnen.
vom Sozialamt
als Wiedereingliederungshilfe.
der Krankenkasse
Bei Personen mit Behinderungen
kann die Bezahlung durch deren
persönliches Budget
erfolgen - SGB IX.